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Christine Pall, Diaetologin

 

Ich unterstütze Sie gerne dabei, dass Sie mit der richtigen Ernährung Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden wiedererlangen oder erhalten.

 

Die Beratung wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt, um eine langfristige und nachhaltige Wirkung zu gewährleisten.

 

Sie erhalten zusätzlich auch persönlich auf Sie zugeschnittene schriftliche Information für zu Hause, damit Sie das, was wir in der Beratung besprochen haben, daheim auch nachlesen können.

 

 

Bei welchen Erkrankungen/Beschwerden ist eine Ernährungsberatung sinnvoll?

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  • Reizdarm-Syndrom

  • Unverträglichkeiten/Intoleranzen

  • Erkrankungen des Verdauungstraktes

  • Zöliakie

  • Fettleber

  • ungewollter Gewichtsverlust/ungewolltes Untergewicht

  • Übergewicht

  • Schluckstörung

  • Diabetes mellitus

  • Krebserkrankungen mit ernährungsrelevanten Begleitsymptomen wie Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit, Mundtrockenheit,....

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Wie können Sie einen Termin bei mir vereinbaren?

Einen Termin können Sie direkt telefonisch unter der Nummer 0664/1141512 oder über die Ordination Millonig unter 0512-2112-7406 vereinbaren.

Die Beratung findet an Freitagen vormittags in der Ordination von Doz. Dr. Millonig in der Sennstrasse 1 (Sanatorium Kettenbrücke) Ebene E (gegenüber vom Patienten-Café Ginkgo statt.

 

Ich freue mich auf Sie!

Ihre

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Christine Pall

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Meine Leistungen:

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Ernährungsmedizinische Beratung (60 Minuten)                                       85€

               inkl. schriftlichem Informationsmaterial

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Folgeberatung (30 -45 Minuten)                                                               45-60€

               inkl. schriftlichem Informationsmaterial

 

Paket mit 3 Terminen:

90min Erstgespräch, 2 Folgetermine à 30 min                                           220€

 

Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes der Diaetologen Österreichs.

 

​Bitte bringen Sie zum ersten Termin ein Ernährungsprotokoll mit, in dem Sie genau notieren, was und wieviel sie jeden Tag gegessen haben.

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Gibt es eine Möglichkeit der Kostenrückerstattung?

 

Gesetzliche Krankenkassen (TGKK, BVA, VAEB)

Grundlegend sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

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Private Zusatz-Krankenversicherung

Wenn Sie eine private Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulantem Tarif abgeschlossen haben, zahlt Ihre Versicherung je nach Vertragsbedingungen einen Teil oder das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Arztes bei der Versicherung ein.

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SVA

Wenn Sie bei der SVA versichert sind, erhalten jährlich den sogenannten „Gesundheits-100er“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Diätberatungen zahlt die SVA der gewerblichen Wirtschaft 100€.

Weitere Informationen zum Gesundheits-100er finden Sie auf der SVA-Website.

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Schüler-Studententarif

Wenn Sie Schüler/in oder Student/in sind, bekommen Sie einen 20%-igen Rabatt.

 

​Terminabsage

Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie höflichst, mir bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben. Ansonsten muss ich den nicht eingehaltenen Termin in voller Höhe verrechnen.

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